Erwachsene
Ergotherapie ist eine medizinisch – therapeutische Massnahme. Die Kosten werden mit ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen, mit einem Selbstbehalt von 10%.
Kinder und Jugendliche
In der Pädiatrie ist die ergotherapeutische Behandlung eine Pflichtleistung der Krankenkassen und der Invalidenversicherung.
Der Antrag auf eine Kostengutsprache bei den Krankenkassen wird mit einer ärztlichen Verordnung durch die Ergotherapeutin gestellt.
Für eine Kostengutsprache durch die IV braucht es eine aktuelle Verfügung sowie einen Antrag mit ärztlicher Verordnung.
Antrag auf Kostengutsprache
Ein Antrag auf Kostengutsprache für die ergotherapeutische Behandlung muss mit dem offiziellen, vom Arzt ausgefüllten Formular „Verordnung für Ergotherapie“ gestellt werden.
Formulare Ergotherapie:
Tarife für Gruppenangebote auf Anfrage